Notbetreuung in den Osterferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wie Sie den neuen Pressemitteilungen des Kultusministeriums entnehmen konnten, hat das Kultusministerium des Landes Niedersachsen beschlossen, dass auch während der Osterferien eine Notbetreuung für die Kinder der Jahrgänge 1 bis 8 im Zeitraum von 8 bis 13 Uhr anzubieten ist.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Sollten Sie für Ihr Kind eine solche Regelung auch in den Osterferien in Anspruch nehmen wollen, beantragen Sie bitte die Betreuung möglichst zwei Tage im Voraus per Mail über: sekretariat@gymnasium-ritterhude.de

Quelle: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/aktuell-coronavirus/informationen-zur-notbetreuung (zuletzt besucht am 24.03.2020)