Aktuelle Informationen (2. Dezember 2020)

Liebe Schulgemeinschaft,
folgende Informationen des Kultusministers leiten wir hier weiter.

Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12.2020 und 18.12.2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten
Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, eine vorzeitige Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12.2020 und am 18.12.2020.
Eine Befreiung vom Präsenzunterricht auf der Grundlage der Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht, hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), RdErl. d. MK v. 1.12.2016 (SVBl. S. 705), kann in diesem Fall durch die Schulleitung als Einzelfallentscheidung erfolgen.
Nach Nr. 3.2.1 dieses Erlasses ist eine Befreiung lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag – formlos und oder mit einem Formular – möglich.
In diesem Antrag ist glaubhaft darzulegen, warum die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers am Präsenzunterricht als besonders begründeter Ausnahmefall – Härtefall – anzusehen ist. Ein Härtefall kann ausnahmsweise in diesem Jahr angenommen werden, wenn
– die Schülerin oder der Schüler durch Erklärung glaubhaft macht, dass sie oder er mit Familienangehörigen, die aufgrund ihres Alters (ab 60 Jahre) und/oder einer Vorerkrankung zur Risikogruppe gemäß RKI gehören, gemeinsam Weihnachten feiern möchte.

Zu Ihrer und unserer Entlastung bitten wir Sie, den hier angehängten Antrag auszufüllen und Ihren Kindern ausgefüllt bis zum 10.12.2020 mit in die Schule zu geben. Da es sich um eine Befreiung vom Präsenzunterricht handelt, sind die Schüler*innen verpflichtet, verpasste Unterrichtsinhalte nachzuarbeiten.


Notbetreuung am 20./21.12.2020 für die Jahrgänge 5 und 6
An beiden Tagen besteht die Möglichkeit der Notbetreuung in der Zeit von 8 bis 13 Uhr. Ein Busverkehr wird an beiden Tagen nicht vom Landkreis bereitgestellt. Bitte informieren Sie die Klassenlehrer*innen Ihrer Kinder bis zum 10.12. 2020, wenn Ihre Kinder an einem oder beiden Tagen in die Notbetreuung gehen sollen. Vielen Dank.