Tablet-Klassen

Im Schuljahr 21/22 hat die Schule ein Konzept für die Einführung schülereigener iPads entwickelt und in den Schulgremien unter breiter Zustimmung der Lehrkräfte und Eltern- und Schülervertretungen verabschiedet. Auf Elternabenden im Schuljahr 22/23 wurde dieses vorgestellt und mithilfe einer Elterninitiative aus zwei Jahrgängen kann die Planung im Jahrgang 9 und 11 im Schuljahr 23/24 nun erstmalig als Pilotprojekt umgesetzt werden. Seit Februar 2024 sind die Tablets in Jahrgang 9 und 11 einsatzbereit.

Die Regelungen, die für die Nutzung von Tablets an der Schule gilt, finden Sie hier in der Nutzerordnung.

Einige Fragen tauchen immer wieder auf, die wir hier gerne nach bestem Wissen beantworten:

Wie kam es zu der Entscheidung iPads einzuführen?

Der Wunsch wurde von vielen Seiten aus der Eltern- , Schülerschaft und aus dem Kollegium geäußert.

Herbst 2021: Das Konzept wurde von der Mediengruppe erarbeitet. Diese ist besetzt aus Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften und nach wie vor offen für jeden der sich einbringen möchte.

Frühjahr 2022: Das Konzept wurde im Schulvorstand, der Gesamtkonferenz und im Schulelternrat vorgestellt und jeweils mit großer Zustimmung befürwortet. Der Schulvorstand und die Gesamtkonferenz bestehen aus der Eltern- und Schülervertretung und den Lehrkräften.

Herbst 2022: Elternabend auf dem die konkreten Schritte erläutert wurden. Eine Abfrage ergab, dass keine ausreichende Anzahl an Eltern bereit waren Geräte anzuschaffen.

Winter 2022/23: Eine Elterninitiative machte erneut Werbung für die Einführung und konnte eine ausreichend hohe Zustimmung für die Einführung im Jahrgang 8 und 10 (SJ 22/23) einholen. Damit können diese beiden Jahrgänge ein Pilotprojekt zur Einführung schülereigener Geräte starten.

Herbst 2023: Beschaffungsprozess wurde gestartet.

Frühjahr 2024: Einführung der Geräte im Unterricht.

Warum soll mit schülereigenen Geräte gearbeitet werden?

Der Wunsch wurde von vielen Seiten aus der Eltern- und Schülerschaft und aus dem Kollegium. Die Begründungen für die Wünsche sind vielfältig, hier ein Auszug:

  • Zugang zu aktuellen Technologien: Schülereigene Tablets ermöglichen den Schülerinnen und Schülern den Zugang zu aktuellen Technologien und digitalen Lernressourcen. Dies kann ihre Lernmöglichkeiten erweitern und ihnen helfen, digitale Fähigkeiten zu entwickeln, die in der heutigen Gesellschaft und Berufswelt immer wichtiger werden. Hier wird sich auch in den kommenden Jahren sehr viel tun, wir wollen darauf vorbereitet sein. Wer sich allein mit der Bedeutung der KI für Schulen auseinandersetzen möchte, kann sich diese Podcastfolge anhören: Podcast Deutschlandfunk
  • Unterrichtsgestaltung: Es gibt zahlreiche Einsatzmöglichkeiten digitaler Endgeräte im Unterricht (z.B. hinsichtlich des gemeinsamen Arbeitens an einem Arbeitsergebnis, Recherche, Anschaulichkeit, Nutzen vielfältiger Lernzugänge, Einsatz der KI, spielerisches Lernen usw.). Dadurch kann Unterricht attraktiver werden und neue Lernzugänge ermöglichen. Bisher stoßen wir häufig bei der Umsetzung an Grenzen der Verfügbarkeit digitaler Endgeräte. Wenn sichergestellt werden kann, das Schülerinnen und Schüler Zugang zu einem Endgerät haben, können bestimmte Planungen überhaupt erst in Angriff genommen werden.
  • Medienkompetenz: Wir alle sind herausgefordert mit der Vielzahl an Angeboten umzugehen. Das Einführen von schülereigenen Geräten ermöglicht, dass die Schule den Schülerinnen und Schülern einen sinnvollen Umgang mit der digitalen Welt vermitteln kann.
  • Bildungsgerechtigkeit: Die aktuelle Situation an der Riesschule sorgt dafür, dass einige Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten arbeiten und andere nicht. Durch die flächendeckende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler wird damit auch ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit geleistet.
  • Fokus auf Unterrichtsinhalte: Durch die Verbreitung privater Geräte in der Riesschule, kann die Lehrkraft, aufgrund fehlender Steuerungsmöglichkeiten, die Schülerinnen und Schüler wenig darin unterstützen die Geräte zielgerichtet für den Unterricht zu verwenden. Eine flächendeckende Anschaffung von Geräten, die in einem Schulsystem verwaltet werden, ermöglicht genau diese Steuerung.
  • Individualisiertes Lernen: Durch den Einsatz von Tablets können Schülerinnen und Schüler individuell auf ihre Lernbedürfnisse zugeschnittene Aufgaben und Lernmaterialien erhalten. Lehrer können auch personalisierte Rückmeldungen geben und den Fortschritt der Schülerinnen und Schüler besser verfolgen. Zunehmend gibt es auch digitale Tutoren (KI), die Lernentwicklungen individuell begleiten können.
  • Verbesserte Kommunikation und Zusammenarbeit: Tablets ermöglichen eine einfachere und effektivere Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrerkräften.
  • Ressourceneffizienz: Durch den Einsatz von Tablets kann Papier gespart werden, da viele Lernmaterialien digital bereitgestellt werden können.

Es zeigt sich: Allein das Vorhandensein von Tablets wird den Unterricht nicht verbessern. Hierfür müssen die Geräte ordentlich eingebunden und Unterrichtskonzepte angepasst werden. Daran arbeitet das Kollegium schon seit einigen Jahren und überarbeitet aktuell intensiv die Konzepte, die sich noch auf den Einsatz von schuleigenen Tablets beziehen. Dafür gibt es auch regelmäßig Fortbildungsangebote. Gleichzeitig wird dies ein nie endender Prozess sein: Entwicklungen, wie wir sie beispielhaft bei der KI sehen, ändern nahezu monatlich Einsatzszenarien von digitalen Endgeräten.

In welchen Jahrgängen werden die Geräte eingesetzt?

Das Pilotprojekt startet in den Jahrgängen 9 und 11 im Schuljahr 23/24. Dies beruht auf einer Elterninitiative aus diesen Jahrgängen und dient dazu, Erfahrungen zu sammeln. In unserm schuleigenen Konzept sehen wir vor, dass die Geräte ab Jahrgang 7 eingeführt werden (u.a. da dadurch die Anschaffung des Taschenrechners entfallen kann). Die Eltern, die im Schuljahr 23/24 ihre Kinder an unserer Schule eingeschult haben, wurden darüber im Zuge der Einschulung informiert. An der Riesschule ist es im Rahmen der Nutzerordung auch den anderen Jahrgängen erlaubt Tablets einzusetzen, wenn diese im Schulverwaltungssystem eingebunden sind. Genauere Informationen finden Sie in der im April 2024 verschickten Elterninformation (klick).

Warum werden iPads angeschafft?

Wir werden genau wie alle umliegenden Schulen auch mit iPads arbeiten. Der vielleicht zentralste Aspekt ist, dass das geschlossen System von Apple, das sicher in anderen Bereichen ein Nachteil sein kann, eine einfache zuverlässige Administration (z.B. die Installation schulrelevanter Apps auf allen Geräten) und die Steuerung der Geräte im Schullalltag ermöglicht. Diese ist zwingend notwendig wenn die Geräte beispielsweise im Abitur eingesetzt werden sollen. Da unsere administrativen Ressourcen sehr begrenzt sind, ist eine Einführung von Geräten nur unter diesen Rahmenbedingungen möglich. Andere Systeme sind diesbezüglich komplexer und verlangen zusätzliche administrative Fähigkeiten.

Daneben zeigen die Erfahrungen anderer Schulen, dass iPads durch die hochwertige Verarbeitung und die lange Updateverfügbarkeit eine weitreichende Nutzungsdauer versprechen. Zudem verfügen die iPads über eine lange Akkulaufzeit, die einen ganzen Schultag abdecken kann. Das umfangreiche Angebot an Apps für den schulischen Einsatz bietet in zahlreichen Fächern vielfältige Einsatzmöglichkeiten.

Darüber hinaus integriert das Betriebssystem iOS zuverlässig funktionierende Möglichkeiten, die speziell auf den Unterricht abgestimmt sind. Beispiele hierfür sind die mühelose Übertragung des iPad-Bildschirms auf ein externes Anzeigegerät wie einem Beamer oder Monitor sowie das Teilen von Dokumenten im Klassenraum. Auch die Eltern können die Geräte z.B. durch die jamf parent Funktion verwalten. Und zusätzlich sorgen die hohen Sicherheitsstandards bei richtigen eingestellten Geräten für weitreichenden Schutz der Daten.

Wie werden die Geräte beschafft?

Der Landkreis hat einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister, der der Schule einen Shop zur Verfügung stellt und die Geräte alle in das Schulsystem integriert. Die Geräte können aber auch an anderer Stelle beschafft werden, diese müssen dann vollständig zurückgesetzt und gegen einen Unkostenbeitrag vom Dienstleister integriert werden. Hierfür wird das Gerät diesem zugesandt.

Welche Ausstattung muss angeschafft werden?

Für die Nutzung im Unterricht ist das Gerät, ein aktiver Stift und die Lizenz für die Administrationssoftware zwingend notwendig. Wir empfehlen sehr, das Gerät durch eine Hülle und Folie zu schützen. Eine Tastatur kann hilfreich sein, ist aber nicht verpflichtend anzuschaffen.

Welche iPad-Modelle sind nutzbar?

iPads ab der 6. Generation sind fähig aktive Stifte zu nutzen und damit theoretisch technisch aktuell ausreichend. Je älter ein Gerät ist, desto wahrscheinlicher ist es aber, dass es aus Apples Support herausfällt. Wie lange der Support erfolgt, können wir nicht vorhersehen. Je nach iPad wurde der Support bisher zwischen 5 und 8 Jahren gewährleistet. Bisher stellt Apple danach noch Sicherheitsupdates für die jeweils vorletzte iPadOS zur Verfügung. Es kann dann aber nach und nach zu Problemen kommen und ggf. funktionieren nicht mehr alle Apps ordnungsgemäß. Falls ein weiteres iPad gekauft werden müssten, verursacht die Einbindung in das Schulsystem erneut Kosten.

Führt es nicht zu Bildungsungerechtigkeit, wenn nicht jeder die gleiche Ausstattung hat?

Aktuell ist die Situation so, dass in der Riesschule jeder (soweit die Lehrkraft es zulässt) sein privates Gerät nutzen kann. Dies führt zu der Ungerechtigkeit, dass einzelne ein Gerät haben und andere nicht. Dieser wollen wir mit der Einführung entgegenwirken: Am Ende soll jeder ein Gerät besitzen und jeder hat auch die gleichen Apps zur Verfügung. Wir können aber gleichzeitig nicht die Anschaffung eines bestimmten i-Pad-Modells vorschreiben, da einige, die schon iPad besitzen, dann noch ein weiteres anschaffen müssten. Oder andere möchten dieses privat z.B. für sehr anspruchsvolle Dinge nutzen (3D-Modelierung o.ä.) und benötigen ein iPad Pro – auch diesen wollen wir nicht die Anschaffung zweier Geräte vorschreiben. Sehr gerne würden wir auch ganz andere (Windows-, Android-) Geräte zulassen – das ist aber leider administrativ nicht möglich (siehe Frage oben).

Welchen Betrag muss ich mindestens aufbringen?

Da der Preis von zahlreichen Faktoren abhängt und sich laufend ändert, können wir hier nur Richtwerte und Beispielrechnungen aufzeigen: Wenn man das Gerät über den Schulshop bestellt, kann das iPad mit Lizenz und Stift für 451,80€ erworben werden. Damit sind die Mindestanforderungen über den Shop erfüllt. Theoretisch geht es auch günstiger (siehe aber Hinweise oben): ein refurbished iPad der 7. Generation von 2019 (215€) mit günstigem Stift (20€) und Lizenz und Einbindung (62,80€) wäre also für unter 300€ zu haben. Des Weiteren ist im Shop eine Finanzierung möglich (je nach Laufzeit und Warenwert) ist diese dann auch schon für 10-15€ im Monat möglich.

Was mache ich, wenn ich das Gerät nicht finanzieren kann?

Unterstützungsmöglichkeiten werden erarbeitet und individuelle Lösungen werden gefunden. Wenden Sie sich bitte an Martin Kogge.

Warum müssen die iPads in ein Schulsystem integriert werden?

Die Geräte sollen Schülerinnen und Schüler in möglichst vielen Bereichen ihres Schullebens begleiten können: Ziel ist u.a. auch der Einsatz in Klausuren und im Abitur. Hierfür ist es nötig (und auch rechtlich vorgeschrieben), dass die Geräte durch Lehrkräfte steuerbar sind. Hierfür müssen diese in ein Schulsystem eingepflegt werden. Wenn sich das Gerät dann in der Schule befindet, wird es automatisch in den Schulmodus versetzt (nur Schulapps sind sichtbar, eine Steuerung durch die jeweilige Lehrkraft ist möglich (z.B. Beschränkung auf nur eine App)).

Sorgen die Geräte nicht für große Ablenkung im Unterricht?

Wir wollen die Geräte flächendeckend einführen, um genau daran zu arbeiten: Aktuell ist die Situation so, dass in der Riesschule jeder (soweit die Lehrkraft es zulässt) sein privates Gerät nutzen kann, ohne, dass man als Lehrkraft irgendwelche Steuerungsmöglichkeiten hat. Wenn die Geräte in das Schulsystem eingepflegt wurden, werden diese ermöglicht: Tabletts können gesperrt werden, nur einzelne Apps werden erlaubt usw. Wenn man einen Eindruck bekommen möchte, wie das funktioniert, empfehle ich dieses Video, das eigentlich für Lehrkräfte gedacht ist, ab Minute 2:40: Claasroom im Einsatz

Kann das iPad auch privat genutzt werden?

In erster Linie stellt das iPad ein Arbeitsgerät dar. Wenn sich dieses außerhalb der Schule befindet, können aber auch eigene Apps installiert werden, um das Gerät für private Zwecke zu verwenden. Hierfür ist dann eine eigene Apple-ID nötig. Die private Nutzung kann dann durch verschiedene Apps durch die Eltern gesteuert werden (Bildschirmzeit, jamF Parent). Hierfür wird es Informationen seitens der Schule geben.

Welche Daten können Administratoren einsehen?

Theoretisch sichtbar sind Gerätename und Seriennummer, iOS-Version, MAC- / IP-Adresse, installierte Apps und Profile, Ladezustand, freier Speicher, Besitzername, Zeitpunkt der letzten Onlineverbindung, Datum der Ersteinrichtung. Der Standort des Gerätes kann im Verlust-Modus eingesehen werden – dann erscheint auf dem Gerät eine entsprechende Mitteilung. Niemals sichtbar sind: sämtliche Dateien (Namen und Inhalte), Kalender, Kontakte, Adressbuch, Mails, Browserverlauf, Nachrichten, Fotos/Videos.

Lehrkräfte, die sich im selben Raum befinden, können den aktuell angezeigten Bildschirm einsehen und präsentieren.

Kann ich nach Einbindung in das Schulsystem mein iCloud-Backup wieder aufspielen?

Wer sein Gerät aktuell schon benutzt, kann – nach der Zurücksetzung und Übernahme in das Schulsystem – sein iCloud-Backup anschließend wiederherstellen. Ein Backup aus iTunes funktioniert nicht, da dies Probleme mit dem Schulsystem verursacht. Trotzdem ist zur Sicherheit zusätzlich ein Backup der Daten auf anderen Wegen empfohlen, da es im Einzelfall auch Mal nicht reibungslos funktioniert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Martin Kogge.